Der Verwaltungsrat

Die gesetzlichen Krankenkassen, wie unsere HEK, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit ist auch für die HEK das oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan der Verwaltungsrat, der sich aus Versicherten der HEK zusammensetzt. Der HEK-Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von den Mitgliedern der HEK gewählt.

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Das sind zur Zeit:

Jürgen Schuder HEK IG

Jürgen Schuder

Vorsitzender

Boris Lehmann HEK IG

Boris Lehmann

Stellvertretender Vorsitzender

In Personalunion ist der Verwaltungsrat für die HEK-Krankenkasse und HEK-Pflegekasse verantwortlich.

Die Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die HEK von grundsätzlicher Bedeutung sind. 

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Wahl und Kontrolle des HEK-Vorstandes
  • die Festlegung der Grundzüge der HEK-Geschäftspolitik
  • die Beschlussfassung über den Haushalt
  • die Beschlussfassung über die Satzung der HEK und damit über die Leistungen für die Versicherten
  • Um diese Aufgaben erfüllen zu können, hat der Verwaltungsrat einen Hauptausschuss und einen Haushalts- und Finanzausschuss gebildet. Darüber hinaus entscheidet der Widerspruchsausschuss über Widersprüche von Versicherten

Der Verwaltungsrat beschränkt sich bei seinem Engagement jedoch nicht nur auf die HEK. Er wählt auch aus seiner Mitte die ehrenamtlichen Vertreter der HEK für: 

  • den Gesamtvorstand des vdek (vdek-GVO), der die Interessen seiner 6 Mitgliedskassen auf Bundes- und Landesebene sowohl fachlich als auch politisch vertritt 
  • den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV)
  • die Mitgliederversammlungen (MV) des vdek und des GKV-SV inklusive des Medizinischen Dienstes (MD)

Der HEK-Verwaltungsrat trifft wichtige finanzielle, personelle, organisatorische und strategische Entscheidungen. Er vertritt die Interessen der Beitragszahler, der Patienten, Pflegebedürftigen sowie der Rentner und nimmt  politisch Einfluss auf die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme.

Dazu Frau Roswitha Detlefs, Mitglied der HEK IG und des HEK-Verwaltungsrates:

„… die hohen Kompetenzen des HEK-Verwaltungsrates, wie auch die der Verwaltungsräte der anderen Kassen und Kassenarten ermöglicht es, mit Augenmaß und Weitblick Entscheidungen zu treffen, die auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Kasse abgestimmt sind. Insofern sind auch allen Bestrebungen einer Kompetenzbeschneidung klare Absagen zu erteilen. Die Handlungsfähigkeit hat die Selbstverwaltung insgesamt und die der HEK im Besonderen immer wieder unter Beweis“