Aktuelles

Neues aus der Sozialen Selbstverwaltung

Erwarteter Anstieg pflegebedürftiger Personen wirft Licht auf die Leistungen der pflegenden Angehörigen – Rentenansprüche dieser Personen sind zu beachten

Hamburg, 31. März 2023 (hrh). Das Statistische Bundesamt ermittelt dem Ergebnis der für Deutschlandgeltenden Pflegevorausberechnung nach, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen von derzeit ca. 5,0 Mio.Menschen auf rd. 6,8 Mio. Personen im Jahr 2055 ansteigen wird. Dies entspricht einem Anstieg von knapp 37%. Als Grund für diesen Anstieg wird die zunehmende Lebenserwartung genannt. „Die Pflege dieser vielen hilfsbedürftigen Menschen wird gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit von den Familienangehörigen durchgeführt. Damit verblieben zwar die zu pflegenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, aber diese Laienpflege fordert erhebliche, persönliche Anstrengungen ab, die nicht zuletzt auch auf ein Zurückstecken im Beruf hinauslaufen.“, erkennt Erich Balser, der Vorstandsvorsitzende der AGuM, die enormen Leistungen der Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner, Geschwister und/oder Kinder an.

Die soziale Pflegeversicherung sieht für solche Fälle ergänzenden Leistungen vor. So werden unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge auf das Rentenkonto der Person, die die Pflege übernimmt, eingezahlt. Folgende Bedingungen sind dabei jedoch zu beachten. So muss die pflegebedürftige Person tatsächlich im häuslichen Umfeld gepflegt werden, ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, im europäischen Wirtschaftsraum (inkl. der Schweiz) haben und Leistungen von der sozialen (also der gesetzlichen) oder aber einer privaten Pflegeversicherung zugesprochen bekommen haben. Zudem muss vom Medizinischen Dienst der zu pflegenden Person mindestens der Pflegegrad 2 zugesprochen worden sein und die Pflege muss an mind. 10 Stunden (verteilt auf wenigstens 2 Tage pro Woche) ausgeübt werden. Sollte sich Angehörige die Pflege teilen, so muss ein Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Die Person, die die Pflege übernimmt, darf zudem nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. „Das klingt erst einmal nicht gerade unkompliziert, aber die Pflegekassen achten bei der Bearbeitung der Pflegeanträge auf solche Fallkonstellationen und stoßen die entsprechenden Maßnahmen an.“, kann Prof. Dr. Hans-R. Hartweg betroffene Angehörige direkt beruhigen.

Dass die gewaltigen Leistungen der pflegenden Angehörigen mit Einzahlungen auf die Rentenkonten kombiniert werden, gehört zum Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung. Ein höherer Rentenbonus für pflegende Angehörige ist das dahinterstehende sozialpolitische Ziel. Erich Balser dazu: „Es gilt, die für viele kaum sichtbaren Leistungen der Ehepartnerinnen/Ehepartner, der Geschwister bzw. der Kinder anzuerkennen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie zu diesen Angehörigen gehören oder aber ob sich die Voraussetzungen für die Zahlung der Rentenbeiträge im Zeitverlauf verändert haben, so nehmen Sie doch direkt mit den Pflegekassen ihrer Ersatzkasse Kontakt auf, um ggf. eine Überprüfung solcher Sachverhalte anzustoßen.“

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Was ist die eAU?

Die eAU hat am 01.10.2021 den sogenannten „gelben Schein“, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, teils abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten keine Papierbescheinigung mehr für die Krankenkasse ausgehändigt und müssen die Arbeitsunfähigkeit auch selbst nicht mehr bei der Krankenkasse melden. Diese Meldung übernimmt stattdessen der Arzt in elektronischer Form.

Ab dem 01.01.2023 erhalten gesetzlich Versicherte auch keine Papierbescheinigung mehr für den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber rufen stattdessen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab.

Die Versicherten erhalten daher nur noch eine Papierbescheinigung für sich selbst.

Wie läuft das Verfahren ab?

Was gibt es zu beachten?

Der Versicherte ist weiterhin verpflichtet, sich bei seinem Arbeitgeber rechtzeitig krankzumelden.

Die Teilnahme an dem eAU-Verfahren ist für alle Arbeitgeber ab dem 01.01.2023 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten digital bei den Krankenkassen abrufen.

Welche Vorteile bietet das Verfahren?

  • Abbau von Bürokratie
  • Weniger Aufwand für die Versicherten
  • Geringerer Verwaltungsaufwand
  • Bearbeitung ohne Medienbrüche
  • Die Übertragung der Daten erfolgt sicher, schnell und lückenlos

Wie bewertet die HEK das Verfahren?

Wir sehen das Verfahren sehr positiv. Aufgrund der elektronischen Übermittlung durch den Arzt, liegen uns die Daten deutlich schneller vor. Es kann außerdem zu keiner verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit mehr kommen, was grundsätzlich eine schnelle und lückenlose Krankengeldzahlung gewährleistet.

Darüber hinaus erspart dieses Verfahren dem Versicherten und uns einen manuellen Aufwand.


HEK hält in 2023 Beitragssatz stabil

Hamburg, den 15.12.2022. Mit der Feststellung des Haushaltsplanes 2023 hat der HEK-Verwaltungsrat heute die Entscheidung getroffen den Zusatzbeitragssatz in 2023 unverändert bei 1,3 % zu belassen.

„Wir sind froh, dass wir zumindest unseren Versicherten eine zusätzliche finanzielle Belastung in 2023 ersparen können. Trotz der vom Gesetzgeber im Oktober beschlossenen 2. Vermögensabgabe der Kassen (nach 2021 jetzt in 2023) an den Gesundheitsfonds kann die HEK die deutlich steigenden Leistungsaufwendungen ohne Anhebung des Zusatzbeitrages finanzieren, so Jürgen Schuder, Vorsitzender des HEK-Verwaltungsrates. Hierfür setzt die HEK gezielt ihre Rücklagen ein.“

„Das entbindet den Gesetzgeber aber nicht davon im ersten Halbjahr 2023 endlich eine stabile Grundlage für eine verlässliche und finanzierbare Gesundheitsversorgung ab 2024 auf den Weg zu bringen. Leistungserbringer, Patienten, Beitragszahler und Krankenkassen brauchen hier die nötige Gewissheit und Planungssicherheit, zu welchen Bedingungen eine innovative und allen Menschen zugängliche medizinische Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann.“, so Jürgen Schuder weiter.

Quelle: Pressemitteilung HEK-Verwaltungsrat


E-Rezept jetzt bundesweit einlösbar – Vorteile für die Versicherten liegen auf der Hand

Hamburg, 28. Oktober 2022 (hrh). Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen spürbaren Schub verliehen. Neben der Videosprechstunde stellt besonders die elektronische Arzneimittelverordnung, kurz E-Rezept, die nun bundesweit nutzbar ist, einen wichtigen Schritt in eine digitalere Zukunft dar.

Seit dem 1. September 2022 sollten Arzt- und Zahnarztpraxen und Krankenhäuser Arzneimitteln via E-Rezept verordnen. Nun sind auch die Apotheken in der Lage, E-Rezepte im gesamten Bundesgebiet einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Doch leider hakt die Umsetzung. Erich Balser mahnt in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der AGuM:

„Das E-Rezept muss für die Versicherten deutschlandweit rascher umgesetzt werden. Für die Versicherten stellt es einen Riesenvorteil dar, nicht mehr in allen Fällen wegen eines Rezepts in die Arztpraxis gehen zu müssen, und Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl auf elektronischem Wege einlösen zu können.“

„Das E-Rezept soll erst der digitale Anfang im Verordnungsbereich sein. Zukünftig sollen auch Leistungen, wie bspw. der Heil- und Hilfsmittelversorgung oder der häuslichen Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden können. Um die Vorteile der Digitalisierung für die Versicherten im Gesundheitswesen erlebbar zu machen, müssen wir diesen Weg nun zügig weitergehen“, sagt Balser weiter.

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Neuregelungen zum Infektionsschutzgesetz –

Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen in Sorge wegen zukünftiger, finanzieller Lasten rund um Long-Covid

Hamburg, 04.10.2022 (hrh). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) modifizierten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), um dem zum Herbst hin erwarteten, saisonalen Anstieg der Infektionszahlen entschieden entgegenzutreten. Das Gesundheitssystem einerseits und sonstige kritische Infrastruktur andererseits gilt es, zu schützen.

Zu den Neuregelungen, die auch als „Corona-Herbststrategie“ bezeichnet werden, gehören u. a. eine mit neuen Impfstoffen ausgestattete Impfkampagne, ein tagesaktuelles Pandemieradar, verzahnte Test- und Behandlungskonzepte sowie besondere Schutzkonzepte. Die neue Formel soll „3V“ lauten, worunter „Vorbereitet sein“, „Verhältnismäßigkeit wahren“ und „vulnerable Personen schützen“ verstanden wird. Auch Erich Balser nimmt als Vorstandsvorsitzender der AGuM die Pandemie und ihre Folgen sehr ernst. „Es geht in Deutschland darum, den Widerstreit zwischen pandemischer Gefahrenabwehr und möglicherweise einsetzender Freiheitseinschränkungen in einem gesellschaftlichen Konsens aufzulösen. Es wird darum gehen, Maßnahmen umzusetzen, die gesellschaftlich erträglich und medizinisch wirksam sind. Masken leisten dabei wertvolle Dienste.“

Die Bundesländer werden zukünftig entscheiden, ob sie eine Maskenpflicht in Innenräumen aussprechen. Ggf. soll eine Maskenpflicht auch für Außenveranstaltungen gelten. Zudem kann es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu Zugangsbegrenzungen kommen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr sollen eine Maskenpflicht umgesetzt werden. In besonderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann es darüber hinaus zur Anordnung einer Maskenpflicht aber auch zu Ausnahmen für getestete, zeitnahgeimpfte oder aber zeitnahgenesene Personen kommen. Eine pauschale Maskenpflicht an Schulen gilt, als nicht gerechtfertigt. Erneute Schulschließungen sollen unbedingt vermieden werden. Nachdem das IfSG vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist Hans-R. Hartweg optimistisch. „Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der vulnerablen Personengruppen vor den pandemischen Gefahren kann durch die Neuregelungen erreicht werden. Wir werden jedoch über den Herbst und auch über den Jahreswechsel hinaus lernen müssen, nicht zuletzt mit großer Eigenverantwortung gegen Covid19 vorzugehen.“

Noch mehr in den Fokus der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die immer absehbarer werdenden Spätfolgen der Covid19-Pandemie genommen werden. Zu den als ‚Long Covid‘ oder ‚Post Covid‘ bezeichneten, langfristigen Symptome, die über die Akutbehandlung von meist 4 Wochen hinaus bestehen können, können schwerwiegende Lungenschäden, Atemnot, Entzündungsreaktionen und Veränderungen an Organen, Fatigue, Bewusstseinsveränderungen und neurologischen Störungen gehören. „Diese Effekte haben das Potenzial, zukünftig nicht nur die Seite der Leistungsausgaben, sondern auch die der Einnahmen zu beeinflussen“, gibt Erich Balser zu Bedenken. „Hier werden nicht nur solidarische Anstrengungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch die der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig sein, um das Beitragsgefüge stabil zu halten.“ Pflegende und betreuende Berufsgruppen können bei einer Anerkennung von ‚Long Covid‘ oder ‚Post Covid‘ als Berufskrankheit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.

Quelle: AGUM Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Eckpunkte für ein Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen
Maßnahmen unausgewogen!

Zu den am 28.06.2022 vorgestellten Eckpunkten eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat der Vorstand der HEK-IG eine klare Meinung:

Einseitige Belastung der Beitragszahler:innen ist keine nachhaltige Lösung für Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)!

Es ist zwar gut, dass nun endlich Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums für ein GKV-Finanzierungsgesetz vorliegen.

Sie enthalten eine Reihe von Maßnahmen, die das Ziel haben, die zu erwartende Finanzierungslücke 2023 in Höhe von mindestens 17 Milliarden Euro zu schließen.

Allerdings sind die Maßnahmen nicht nachhaltig und unausgewogen.

Die fehlenden 17 Mrd. Euro werden zum weitaus größten Teil durch die Beitragszahler:innen und aus einmalig umsetzbaren Maßnahmen finanziert.

Der Staat greift erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu. Dieses Geld kann man nur einmal ausgeben. Eine nachhaltige Finanzierung sieht anders aus.

Bisher unberücksichtigt ist ein kostendeckender Beitrag für die Versicherung von ALG-II-Empfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es handelt sich immerhin um eine Größenordnung von geschätzt 10 Milliarden Euro.

Auch fehlt die wiederholt geforderte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen.


vdek-Verdienstmedaille in Gold für Horst Wittrin

Über viele Jahre hat sich Horst Wittrin, unser ehemaliger Vorsitzender der HEK IG, des HEK-Verwaltungsrates und langjähriger Vertreter im vdek-Gesamtvorstand, engagiert für die Belange der Ersatzkassenversicherten eingesetzt.

Für seinen großen Einsatz hat Horst Wittrin (links im Bild) nun die vdek-Verdienstmedaille in Gold erhalten.
Die Auszeichnung wurde im Rahmen der Sitzung des HEK-Verwaltungsrates am 31.03.22 stellvertretend für den vdek durch Klaus Wonneberger (rechts im Bild) , Mitglied im vdek-Gesamtvorstand und HEK-Verwaltungsrat überreicht. Die Laudatio hielt Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, pandemiebedingt live per Videoschaltung.
Wir gratulieren Horst Wittrin herzlich und freuen uns mit ihm über diese verdiente Anerkennung.


Unsere HEK IG beteiligt sich aktiv am sozialpolitischen Geschehen

Quelle: https://www.soziale-selbstverwaltung.de


Statement der HEK Interessengemeinschaft zum Koalitionsvertrag

Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Koalitionsparteien nehmen sich darin auch der Themen Gesundheit und Pflege an. Neben Reformen in der Krankenhaus- und Notfallversorgung planen sie solche in der medizinischen Versorgung strukturschwacher Regionen sowie in der Pflege. Wir als HEK Interessengemeinschaft begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag wesentliche Probleme des Gesundheitswesens anspricht und Reformen in Aussicht stellt. Allerdings hätte sich die HEK Interessengemeinschaft verbindlichere Aussagen der Koalition bezüglich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung gewünscht. Mit dem Bekenntnis zur nachhaltigen Finanzierung der GKV und vagen Beschreibungen von Maßnahmen wird es nicht gelingen, das Gesundheitswesen für die nächsten vier Jahre zu stabilisieren. Dies gilt auch für die Pflege. Die HEK IG fordert daher ein nachhaltiges Finanzierungskonzept!


Digitaler Service für die Versicherten

Was wir tun
Drei Fragen an Jürgen Schuder

„Den Alltag erleichtern – dafür setzen wir uns ein“

Die Digitalisierung des gesamten Lebens bietet gerade im Gesundheitswesen große Chancen. Was die Krankenkassen unternehmen, welche Probleme es gibt und wie auch auf die digital weniger geübten Versicherten Rücksicht genommen wird, erläutert Jürgen Schuder, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der HEK.

Herr Schuder, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und speziell bei den Krankenkassen

Lassen Sie mich bei uns im Hause beginnen. Mit gut einer halben Million Versicherten sind wir zwar nur eine mittelständische Kasse, aber wir haben trotzdem eine eigene App entwickelt und mit ihr gute Erfahrungen gesammelt. Per „Smarthealth“ können unsere Versicherten sehr schnell und unbürokratisch mit der Kasse kommunizieren. Ob es nun um eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, eine Abfrage zur Familienversicherung oder irgendeine Rechnung geht – man muss sie nur einscannen. Genauso einfach ist es, seine eigenen Daten einzusehen, die bei der Kasse gespeichert sind: Medikamente, die man verschrieben bekommen hat, Krankschreibungen, Arztbesuche. Die App ist sehr leicht zu bedienen, und wenn man sie einmal ausprobiert hat, wird es ganz schnell selbsterklärend. Apps wie diese können uns den Alltag sehr erleichtern, und genau darum geht es uns als ehrenamtliche Selbstverwalter: Wir wollen, dass unsere Versicherten aus der Digitalisierung den größtmöglichen Nutzen ziehen. Dafür setzen wir uns ein.

Und wo liegen aktuell die Probleme bei der Digitalisierung?

Gegenwärtig vor allem bei der Infrastruktur für die Nutzung der elektronischen Patientenakte. Es gibt ja tatsächlich noch Arztpraxen, wo man mit einem Faxgerät kommuniziert. Ich weiß, es ist keine kleine Aufgabe, tatsächlich alle Ärzte in Deutschland, alle Apotheken und andere Leistungserbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten an das System anzuschließen. Aber es ist zwingend notwendig. Als Krankenkassen leisten wir unseren Teil, damit es vorangeht. Trotzdem „klemmt es“ manchmal noch. Wenn Sie heute zum Beispiel Ihr Arzt mit Ihrem kaputten Knie zum Radiologen schickt, gibt der Ihnen Ihr Röntgenbild längst nicht mehr wie früher als Folie, sondern als CD in die Hand. Beim Orthopäden kann es Ihnen dann aber passieren, dass er Ihnen sagt: Das kann ich nicht lesen. Dabei könnte es so einfach sein: Der Radiologe speichert Ihr Röntgenbild auf Ihre Gesundheitscard, und sobald Sie wieder bei Ihrem behandelnden Arzt sind, geben Sie ihm einen Code, so dass er exakt diese Daten abrufen kann. So soll es laufen, und so muss es laufen. Aber der Ausbau der Infrastruktur dafür auf Seiten der Leistungserbringer wird noch einige Jahre brauchen, befürchte ich.

Es gibt auch eine ganze Reihe von Menschen – und nicht nur Ältere –, die mit dem Tempo der digitalen Neuerungen nicht mithalten können. Wie kümmern Sie sich als Selbstverwalter um diesen Teil der Versicherten?

Wir achten darauf, dass auch sie genauso gut versorgt werden wie bisher – oder besser. Ich habe volles Verständnis dafür, dass die jetzige Generation 80 plus sich schwertut, wenn man ihr sagt: Pflegt mal hier eure Patientendaten, und hier könnt ihr euch aus dem Internet etwas herunterladen. Auch ich werde älter, und auch ich frage mich, wie ich in 20 Jahren mit der Technik klarkommen werde, die dann zur Verfügung stehen wird. Heute und auf absehbare Zeit muss es auf jeden Fall dabei bleiben, dass jeder, der seine Unterlagen in Papierform haben möchte, auch in Papierform bedient wird. Ansonsten würden wir einen ganzen Personenkreis ausschließen, und das darf nicht sein. Unsere oberste Priorität als Selbstverwalter lautet: Alles, was die Kasse macht, muss sie zum Wohl ihrer Versicherten machen. Das schließt ein, dass auch ein Mensch mit 95 Jahren noch alle seine Dokumente einsehen kann – ganz egal, ob er mit den neuesten Computerprogrammen vertraut ist oder nicht.

Quelle: https://www.soziale-selbstverwaltung.de


AGUM Pressedienst 2021 02

Information zur Sozialpolitik

AGuM: Das Ehrenamt in der neuen Legislaturperiode stärken

Tag des Ehrenamts: Ehrenamtliche Versichertenvertreter appellieren an die Politik

Nicht nur die Corona-Pandemie und ihre Folgen machen die Gesundheits- und Sozialpolitik zu zentralen Aufgaben der neuen Regierung. „Dabei müssen die Menschen im Mittelpunkt stehen. Das gelingt nur gemeinsam mit den ehrenamtlichen Versichertenvertretern in der Sozialversicherung“, erklärt die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) anlässlich des Tags des Ehrenamts.

Die der AGuM angehörenden Mitgliedergemeinschaften sind in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen (vdek), des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vertreten. Sie setzen sich dort für die Interessen der Ersatzkassenversicherten ein. Die AGuM appelliert an die Politik, die Stimme der Versicherten in der 20. Legislaturperiode stärker einzubeziehen. Dazu gehört auch eine Trendwende im Verhältnis zwischen Politik und Selbstverwaltung.

„In Sachen Gesundheits- und Sozialpolitik steht die Politik vor vielen Aufgaben. Die gewählten, ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind dabei eine wichtige Instanz, um praxisnahe Lösungen im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Wir erwarten von der Politik eine konstruktive Zusammenarbeit. Weitere Einschränkungen der Handlungsspielräume der gewählten Vertreter der Versicherten wie in der Vergangenheit darf es nicht geben“, erklärt Erich Balser, Vorsitzender des Vorstandes der AGuM zum Tag des Ehrenamts.

Quelle: AGUM Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.



AGUM Pressedienst 2021 01

Information zur Sozialpolitik

Pflege muss auf der politischen Agenda bleiben

Der Deutsche Pflegetag 2021 hat deutlich gemacht, dass Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und beruflich Pflegende weiter gestärkt werden müssen. Deshalb appelliert die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) an die Politik, dass die Pflege auch in der neuen Legislaturperiode auf der politischen Agenda stehen muss.

Einer Stärkung bedürfen sowohl die professionell Pflegenden als auch die pflegenden Angehörigen. „Durch eine bessere Bezahlung und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte ist der Pflegeberuf attraktiver zu machen“, sagt Erich Balser, Vorsitzender des Vorstandes der AGuM. „Nur so können wir mehr Menschen für die Pflege gewinnen und die professionelle Pflege für die Zukunft sichern.“ Gleichzeitig müssten pflegende Angehörige mehr unterstützt und stärker entlastet werden – dies sowohl mit Leistungen aus der Pflegeversicherung als auch mit staatlichen Leistungen, so Balser. „Ebenso gilt es, die Chancen der Digitalisierung der Pflege konsequent zu nutzen, um Pflegende zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst seit Jahren und wird weiter zunehmen. Damit steigt auch der Bedarf an Pflege und Pflegekräften. Zugleich steigen die Belastungen für die professionell Pflegenden und pflegende Angehörige geraten physisch und psychisch an ihre Grenzen.

Mehr als 4 Millionen Menschen in Deutschland sind wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten pflegebedürftig und damit auf dauerhafte Hilfe angewiesen. 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, davon 2,1 Millionen ohne einen Pflegedienst allein durch Angehörige. Etwa 820.000 Pflegebedürftige werden vollstationär in Pflegeheimen versorgt.

Quelle: AGUM Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.