Aktuelles

Neues aus der Sozialen Selbstverwaltung

Ersatzkassen können auch auf Urlaubsreisen medizinische Leistungen übernehmen –AGuM empfiehlt, sich vor Reiseantritt umfassend zu informieren

Hamburg, 23.07.2025 (hrh). Über 56 Millionen Deutsche haben im Kalenderjahr 2024 eine Urlaubsreise von mind. 5 Tagen unternommen. In 2025 rechnet die Reise- und Erholungsbranche damit, dass mehr als 75 % der Deutschen eine mind. 5-tägige Auslandsreise planen. 3/4 dieser Erholungszeiten führen deutsche Urlauberinnen und Urlauber in bekannte und beliebte Destinationen nach Österreich, Italien, Spanien, Griechenland, in die Türkei und zu anderen Zielen. Im Einklang mit dem Leistungsrecht können Krankenkassen ihren Kundinnen und Kunden auch medizinische Leistungen, die im Ausland erbracht werden, erstatten.

„Ganz wichtig ist dabei, zunächst zu verstehen, dass die Krankenversicherungs- und Versorgungssysteme imAusland ganz unterschiedlich mit den Grundsätzen möglicher Leistungsübernahmen und Kostenerstattungen nationaler Krankenkassen verbunden sind“, führt Meinhard Johannides, der Vorstandvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedsgemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM) e.V., aus. „Hier ist Ausland nicht gleich Ausland! Zu unterscheiden sind 1. Staaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR sowie der Schweiz), 2. Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, und 3. Nationen ohne internationale Absprachen.“

In den EU-/EWR-Staaten werden Leistungen typischerweise in akuten oder aber medizinisch dringenden Fällen übernommen (Unfall oder plötzliche Erkrankung). Die Abrechnung erfolgt hier typischerweise direkt über die European Health Insurance Card (EHIC, die Europäische Krankenversicherungskarte) mit dem ausländischen Gesundheitssystem. Der Pressesprecher der AGuM, Prof. Dr. Hans-R. Hartweg, kann alle beruhigen, die von dieser Karte noch nie etwas gehört haben: „Bitte schauen Sie einmal auf die Rückseite ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie sehen auf der Vorderseite ihre nationale und auf der Rückseite ihre internationale Versicherungskarte.“ Achtung: es werden nur Leistungen, die auch im jeweiligen Land Bestandteil des Gesundheitssystems sind, übernommen. Zudem bedarf eine im Ausland geplant angetretene (und damit nicht notfallgebundene) Versorgung der vorherigen Genehmigung der zuständigen, nationalen Krankenkasse. Die große Reiselust der Deutschen hat den für die gesundheitliche Versorgung zuständigen Teil der deutschen Sozialversicherung vor langer Zeit entscheiden lassen, mit beliebten Zielländern (wie Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Serbien, Türkei, Tunesien, Uruguay, und ggf. weitere) individuelle Sozialversicherungsabkommen mit medizinischem Inhalt zu vereinbaren.

„Die nachlaufenden Kostenübernahmen sind von diesen vertraglichen Absprachen abhängig. Sollten Sie ein Land bereisen, das zuvor nicht genannt wurde, so können in aller Regel auch keine Krankheits- und Versorgungskosten übernommen werden. Bitte melden Sie sich deswegen vor der Abreise bei ihrer Ersatzkasse; diese kooperiert mit privaten Versicherungsunternehmen, um solche Lücken zu schließen.“, empfiehlt Meinhard Johannides. Mit dem Hinweis, dass „unabhängig vom Reiseziel oft, ein wirklich sehr teurer Krankenrücktransport nicht übernommen wird und es sich von daher lohnt, eine häufig preiswerte, zumeist weltweit geltende Auslands-Reisekrankenversicherung abzuschließen.“, wünscht der AGuM-Vorstand: „Einen gesunden Reiseverlauf und eine schöne Urlaubszeit!“

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) informiert über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu weiteren Details: https://www.dvka.de/de/versicherte.

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.



Elektronische Patientenakte in der Umsetzung:
Online-Veranstaltung der gematik für Interessierte am 27.06.2025, 13:00 Uhr

Hamburg, 20.06.2025 (hrh). Nach Inkrafttreten des Patientendatenschutzgesetzes Anfang 2021 wird dieelektronische Patientenakte (ePA) allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise zurVerfügung gestellt. Ziel ist es, mit dem Zugriff auf Patientendaten die Versorgung zu verbessern. Der Ärzteschaft, den Krankenhäusern aber auch anderen Leistungsbereichen (wie bspw. Apotheken, Physiotherapiepraxen, usw.) kann, so diese an der Therapie beteiligt sind, der Datenzugriff erteilt werden. Erlaubt der oder die Versicherte diesen Zugriff, so stehen die gesundheitsbezogenen Daten zu jeder Zeit und an jedem Ort den derart legitimierten Leistungserbringerinnen und -erbringern zur Verfügung. Dabei werden die Versorgungsdaten für die Krankenversicherten in einem einheitlichen, deutschlandweit verfügbaren Format und zudem fall- und behandlungsbereichsübergreifend gespeichert bzw. abrufbar.

„Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte haben wir einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens genommen“, stimmt Meinhard Johannides in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM) ein. „Für die Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung, da ihre medizinischen Daten nun umfassend zur Verfügung stehen können – egal ob für die Vertragsärzteschaft und/oder für die Krankenhäuser.“ Die Vorteile der umfassenden Verfügbarkeit von erfasster Anamnese, erhobenen Befunden und Diagnosen sowie ergänzenden Medizindaten (wie bspw. Arzneimittellistung) wird dazu führen, Behandlungen effizienter zu gestalten und Fehlbehandlungen und -diagnosen zu vermeiden.

Der Pressesprecher der AGuM, Prof. Dr. Hans-R. Hartweg, ergänzt: „Die elektronische Patientenakte ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern auch für den Patientenschutz. Gerade für chronisch erkrankte und für ältere Menschen wird die kontinuierliche Dokumentation ihrer Gesundheitshistorie von großem Wert sein.“ Meinhard Johannides führt dazu noch weiter aus und sieht für die Zukunft der nützlichen Applikation: „Der schnelle Zugang zu medizinischen Informationen wird auch und gerade in Notfallsituationen bedeutend sein. Darüber hinaus kann es nur von Vorteil sein, wenn man Impf- und Vorsorgeuntersuchungsintervalle mit diesem „elektronischen Gedächtnis“ im Auge behält. Hinzu kommen große Potenziale für die nationale und europaweit geplante Gesundheitsforschung und last but not least sicherlich auch noch ein Beitrag zur Umweltgerechtigkeit durch eine papierreduzierte Administration.“

Alle Versicherten sollten, so Sie an der gesundheitsbezogenen, elektronischen Datenspeicherung in Form der ePA interessiert sind, ihre zuständige Ersatzkasse darauf ansprechen. Diese informieren gern!

Zudem der Veranstaltungs-Tipp:
Die gematik GmbH ist gesamtverantwortlich für die Telematikinfrastruktur und versteht sich als zentrale Plattform der Digitalanwendungen. Es wurde eine Online-Informationsveranstaltung angesetzt, die 60 Minuten dauern soll. Interessierte können sich

am Donnerstag, den 27. Juni 2025, um 13:00 Uhr

aus erster Hand informieren. In der Sprechstunde können Fragen zur ePA gestellt werden, auf die Expertinnen und Experten antworten werden.
Einwahl-Link:
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-digitale-infoveranstaltung-zur-epa-am-digitaltag-buergerinnen-koennen-fragen-stellen

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Soziale Pflegeversicherung mit Reformbedarf:
Eine zukunftsfähige Neustrukturierung ist staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge

Hamburg, 16.06.2025 (hrh). Die soziale Pflegeversicherung steht aktuell vor bedeutenden Herausforderungen. Die deswegen nun erforderliche (auch finanzielle) Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung hat viele Ursachen. Allein, dass in jüngster Vergangenheit Rückgriff auf Pflegeversicherungsvermögen genommen wurde, um Finanzengpässe im Bundeshaushalt zu überbrücken, ist dabei nicht zu vergessen. Von zentraler Bedeutung ist, dass die seit Jahren einzahlende, aus Versicherten und Arbeitgebern bestehende Gemeinschaft zukünftig nicht über Gebühr belastet wird. Leistungen gegen eine eintretende Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die direkt mit der staatlicherseits zu garantierenden Daseinsvorsorge verknüpft ist.

Der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM), Meinhard Johannides, plädiert für eine nachhaltig aufgestellte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, die 1995 mit dem Gedanken ins Leben gerufen wurde, einen Teil der typischerweise in späteren Lebensphasen anfallenden Pflegekosten absichern zu helfen und dabei die öffentlichen Kassen erheblich zu entlasten: „Allein eine noch breitere Finanzierungsbasis zu organisieren, kann vor diesem Hintergrund nicht von Versicherten und Arbeitgebern abverlangt werden. Pflegeleistungen und das damit verbundene Angehen gegen die Pflegebedürftigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Auf allen staatlichen Ebenen sind dazu deutliche Beiträge zur Daseinsvorsorge zu leisten. Dies gilt nicht nur für den Bund, sondern auch für die Bundesländer, die sich nicht in dem erforderlichen Umfang in die Finanzierung notwendigerInvestitionen in Pflege- und Seniorenheimen einbringen.“

Eine Ausweitung der Förderung und Unterstützung des jüngsten aller deutschen Sozialversicherungszweige is dementsprechend im gesamten öffentlichen Sektor umzusetzen. Seit Mitte der 1990er Jahre leistet die Gemeinschaft der Sozialversicherten einen erheblichen Beitrag, der die kommunal zuständigen Sozialhilfeträger aus der alleinigen Finanzierung dieser Leistungen genommen hat. „Die Pflegeversicherten dürfen nun nicht zu den ausschließlichen Finanziers einer solchen Reform werden.“, bringt es der Pressesprecher der AGuM, Prof. Dr. Hans-R. Hartweg, auf den Punkt.

„Die Reformpläne müssen zukünftig darauf abzielen, auch die Strukturen der Pflegeversicherung nachhaltig zu modernisieren, so dass eine bedarfsgerechte Versorgung aller Pflegebedürftigen gesichert ist. Dabei wird auch die Bedeutung der Förderung ambulanter, subsidiärer sowie innovativer Pflegeformen und nicht zuletzt die Prävention zu unterstreichen sein, um die Qualität und Versorgungseffizienz weiter zu verbessern.“, ergänzt Meinhard Johannides. Die Versicherten dürfen nicht das Gefühl bekommen, jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt zu haben, um dann noch weiter und stärker belastet zu werden. Es gilt, eine gute Balance aus qualitativ vernünftigem Leistungsgefüge, finanzieller Absicherung aber auch sozialer Gerechtigkeit zu finden. Auf dieser Grundlage ist eine Reform auszurichten. Die AGuM steht dabei mit ihrem versichertenbezogenen Ratzur Verfügung.

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Demokratie verteidigen, den sozialen Zusammenhalt stärken

Anlässlich der bevorstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des GKV‑Spitzenverbandes:

Am Sonntag ist die Wahl zum Deutschen Bundestag. Jetzt ist die Zeit, Demokratie, Freiheit, Rechts- und Sozialstaatlichkeit zu verteidigen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und gegen Hass und Hetze, gegen Rassismus und Diskriminierung klar Haltung zu zeigen. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes: Nutzen Sie am 23. Februar Ihre Stimme. Stärken Sie die Demokratie.

Demokratie, Freiheit und Sozialstaatlichkeit sind die Grundpfeiler unseres Gemeinwesens. Die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung stehen zusammen mit den anderen selbstverwalteten Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland für die Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips und tragen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und sozialem Frieden bei. Dies ist nur in einer demokratischen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft möglich.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist den Werten und Prinzipien des Sozialstaates in besonderer Weise verpflichtet und tritt mit Nachdruck für sie ein: Die soziale Selbstverwaltung mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten steht für die Verwirklichung der Mitbestimmung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung und bedeutet gelebte Demokratie.

Ein moderner und leistungsfähiger Sozialstaat fußt auf einer weltoffenen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen versichern rund 75 Millionen Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung. Ebenso vielfältig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kranken- und Pflegekassen und die Menschen, die in diesem Land Gesundheits- und Pflegeleistungen erbringen. Diese Vielfalt ist ein Spiegel unserer Gesellschaft, eine Stärke unseres Gesundheitssystems und eine Voraussetzung für eine funktionierende Versorgung.

Wir, die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung als tragende Säulen der sozialen Sicherung in diesem Land, stehen gemeinsam dafür ein, dass Deutschland weltoffen, vielfältig und tolerant bleibt. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Werte eintreten! Gehen Sie wählen!

Quelle: GKV-Spitzenverband KdöR


Auf Initiative der HEK Interessengemeinschaft hat der Verwaltungsrat der HEK am heutigen 13.12.2024 folgende Resolution verabschiedet:

Erwartungen an eine stabilitätsorientierte Gesundheitspolitik

Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) dringend erforderlich

Ausgangslage

Die lange Phase solider Finanzen der GKV in den Jahren nach der Finanzkrise hat in der Politik zu einer schleichenden Abkehr von der stabilitätsorientierten Ausgabenpolitik geführt. Sukzessive wurden Steuerungsinstrumente abgeschwächt oder sogar ganz aufgegeben. Beispielsweise wurden Regelungen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben gelockert und im Hilfsmittelbereich das Prinzip der Ausschreibungen abgeschafft. Krankenhäuser erhielten in regelmäßigen Abständen zusätzlich Finanzierungshilfen. Mit der Krankenhausreform wird nun auch der Umbau der Krankenhauslandschaft zur Hälfte durch die Mitglieder und Arbeitgeber der GKV finanziert.

Die Politik eignete sich zudem einen Großteil der Rücklagen der Krankenkassen an, indem zweimalig per Gesetz deren Zuführung in den Gesundheitsfonds erzwungen wurde. Auch durch eine riskante Absenkung der Mindestrücklagen wurden zusätzlich Mittel freigesetzt, die nun in schwierigeren Zeiten als Reserve und Liquiditätspuffer fehlen.

Folge ist nun eine in dieser Form bislang nicht dagewesene Steigerung der Zusatzbeiträge in 2024/2025 und für die Folgejahre ist aktuell mit weiteren deutlichen Steigerungen zu rechnen. Eine solche Entwicklung kann langfristig das Vertrauen der Beitragszahlenden in eine versicherten- und patientenorientierte Gesundheitspolitik untergraben.

Auch in der Pflegeversicherung tritt durch die dynamische Entwicklung von Leistungsbeziehenden und der absehbaren demographischen Entwicklung ein stetig steigender Finanzierungsbedarf ein.

Als über allem stehende Prämisse steht die Erwartungshaltung der GKV-Versicherten an einer verlässlichen und stabilitätsorientierten Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür braucht es Planungssicherheit für die Sozialversicherungsträger und deren Institutionen der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

1.         Selbstverwaltung ist besser als Staatsverwaltung

Die Selbstverwaltung ist die beste aller Möglichkeiten, um in der Organisation einer soli-darischen Krankenversicherung die Interessen der Versicherten und Patienten zu wahren und eine hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verfügt die Selbstverwaltung über eine Institution, die hohe Expertise und wirksame Mechanismen zur Entscheidungsfindung unter ihrem Dach vereint. Selbstverwaltung lebt jedoch von der Akzeptanz aller Beteiligter. Deshalb ist es äußerst misslich, wenn die Politik die Legitimität dieser Institution durch direktive Maßnahmen untergräbt. Alle Beispiele für Eingriffe der Politik in die Kompetenzen des G-BA oder der Sozialen Selbstverwaltung in den vergangenen Jahren haben sich als wenig effektiv und teils sogar kontraproduktiv erwiesen. Deshalb ist die Bundespolitik aufgefordert, die Kompetenzen der Selbstverwaltung zu respektieren und Eingriffe in die Finanz- und Personalautonomie der Krankenkassen oder die Gestaltung des Leistungskatalogs zu unterlassen.

Der Kernbereich der Selbstverwaltung mit einer entsprechenden Finanz- und Satzungsautonomie ist vielmehr im Sinne einer institutionellen Garantie der Selbstverwaltung verfassungsrechtlich abzusichern. Nach der bestehenden Rechtslage ist es für Krankenkassen schwierig und zum Teil ausgeschlossen, die Rechtswidrigkeit oder gar Verfassungswidrigkeit exekutiver Maßnahmen und gesetzlicher Eingriffe gerichtlich feststellen zu lassen. Ein unmittelbares Klagerecht der Krankenkassen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besteht nicht. Die einzige Möglichkeit, um Rechtsschutz zu ersuchen, besteht in einer Klage durch alle sozialgerichtlichen Instanzen mit anschließender Vorlage an das BVerfG. Sie weist jedoch hohe Hürden auf und wurde deshalb bisher noch nicht angewendet.

  • Die Selbstverwaltung der Krankenkassen muss verfassungsrechtlich abgesichert werden.
  • Den Krankenkassen muss durch eine Ergänzung der Vorschriften im Sozialgerichtsgesetz (SGG) sowie im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ein ausdrückliches und eigenständiges prozessuales Klagerecht eingeräumt werden.

2.     Stabilitätsorientierte Ausgabenpolitik

Der Gesetzgeber muss zu einer stabilitätsorientierten Ausgabenpolitik zurückkehren, in der sich Einnahmen und Ausgaben annähernd parallel entwickeln und Beitragssatzstabilität wieder zu einem politischen Ziel wird. Hierfür sollte die Grundlohnbindung für alle Leistungsbereiche wieder bestimmend sein.

Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung muss stärker in den Mittelpunkt rücken. Krankenkassen benötigen mehr Instrumente zur Steuerung der Versorgung, mit denen sie die Kostenentwicklung wirksam begrenzen können. Beispiele (nicht abschließend):

  • Der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel ist mindestens auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken. Es ist nicht erklärlich, warum auf fast alle Lebensmittel der niedrigere Satz angesetzt wird und demgegenüber Medikamente wie Genussmittel behandelt werden.
  • Der Erstattungsbetrag von Arzneimitteln muss ab Inverkehrbringen gelten. Die Arzneimittelversorgung sollte stärker auf der Basis von Versorgungsverträgen gesichert werden. Dies ist auch zur Vermeidung von Lieferengpässen ein wirksames Instrument.
  • In der Hilfsmittel-Versorgung muss es wieder die Möglichkeit von Ausschreibungen geben. Im Heilmittelbereich ist zwingend eine neue Struktur für die Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern zu schaffen.

3.     Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuern (Bundeszuschuss) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV)

  • Die erhebliche Unterdeckung der GKV bei den Leistungsausgaben für Bürgergeldempfänger ist zu beenden. Der nach aktueller Erhebung bestehende jährliche Fehlbetrag von mehr als neun Milliarden Euro sollte aus Steuermitteln finanziert werden. Es ist ungerecht, diese Ausgaben allein den Mitgliedern der GKV und ihren Arbeitgebern anzulasten und die Versicherten der PKV außen vor zu lassen.
  • Der Zuschuss des Bundes zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben ist seit dem Jahr 2017 auf 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben und muss endlich entsprechend der Steigerung der Leistungsausgaben dynamisiert werden.
  • In der Pflegeversicherung müssen Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nachkommen. Als Sofortmaßnahme wären daher die pandemiebedingten Sonderausgaben in Höhe von 5,3 Mrd. Euro nachträglich durch den Bund auszugleichen.
  • Außerdem wird die Pflegeversicherung versicherungsfremd durch die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft belastet (2024= 4 Mrd. Euro;2025 = 4,5 Mrd. Euro). Hierfür und auch für die Ausbildungskosten für Pflegepersonal erfolgt kein Ausgleich aus Steuermitteln.

Notwendig bleibt eine umfassende Pflegereform nach dem Grundsatz der Beitragsstabilität.

Vorstehendes ist eine beispielhafte – und nicht abschließende – Beschreibung der vordringlichen Maßnahmen. Wegen der anstehenden Bundestagswahl erarbeiten Kassenverbände aktuell detaillierte Vorschläge zur Weiterentwicklung von einzelnen Versorgungsbereichen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Hamburg, den 13.12.2024

HEK-Verwaltungsrat


GKV-Spitzenverband verwehrt sich gegen einen Etikettenschwindel bei der Krankenhausreform

Als HEK Interessengemeinschaft verwahren wir uns entschieden gegen den derzeit betriebenen Etikettenschwindel bei der Krankenhausreform und schließen und der Entschließung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes vollumfänglich an.

Dessen Verwaltungsrat ist empört, dass der Minister behauptet, der Bund finanziere die Hälfte des Transformationsfonds. In Wahrheit sollen die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung dies finanzieren. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands mit Blick auf den aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert Bund und Länder nachdrücklich auf, sich konstruktiv und zügig für eine wirkliche Reform der Krankenhausstrukturen einzusetzen. Dringend notwendig sind eine bedarfsgerecht ausgestaltete Krankenhauslandschaft, bundesweit einheitliche Strukturkriterien und eine größere Transparenz über die Krankenhausqualität.

Der aktuell bekannt gewordene Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sieht eine erhebliche Belastung der Beitragszahlenden mit den Kosten der Transformation der stationären Infrastruktur durch den geplanten Rückgriff auf Mittel des Gesundheitsfonds vor. Dies lehnt der Verwaltungsrat entschieden ab und erinnert daran, dass auch die Mittel des Gesundheitsfonds ganz wesentlich von den Beitragszahlenden aufgebracht wurden. Darüber hinaus führen die vorgesehenen Änderungen der Krankenhausvergütung sowie der Rechnungsprüfung zu immensen zusätzlichen Mehrausgaben der Krankenkassen. Die demgegenüber im Entwurf skizzierten Entlastungen stellen lediglich nicht belastbare Schätzungen dar.

Gerade mit Blick auf das Ziel einer zukunftsfähigen Krankenhausstruktur ist es ein teurer Irrweg, nun die gesamte Krankenhauslandschaft mit der Gießkanne zu fördern. Damit würden nur weiter auch nicht bedarfsnotwendige Angebote der Krankenhäuser künstlich am Leben gehalten. Denn eine Strukturreform ist mit diesem Gesetz aufgrund der nachfolgenden Rechtsverordnungen nicht gesichert. Deshalb spricht sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes vehement gegen die den Ländern in Aussicht gestellte Erhöhung der Landesbasisfallwerte aus. Die Beitragszahlenden würden mit weiteren milliardenschweren Mehrausgaben belastet, ohne dass sich die Krankenhausversorgung verbessert.

Völlig verfehlt ist die vorgesehene hälftige Finanzierung eines Transformationsfonds durch die Beitragszahlenden. Unstrittig ist, dass für die Transformation der Krankenhausstrukturen zusätzliches Geld gebraucht wird. Aber der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dient der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht allein für die gesetzlich Versicherten. Die Länder reklamieren immer wieder für sich den Sicherstellungsauftrag und die Planungshoheit. Dies geht aber einher mit der Verantwortung für die Investitionen in die Krankenhäuser. Dieser Aufgabe kommen sie schon seit Langem nicht im erforderlichen Maße nach. Bund und Länder dürfen ihre Finanzierungsverantwortung nicht einfach auf die Beitragszahlenden abwälzen.

Die drohenden Fehlentwicklungen und die derzeit geringe Auslastung der Krankenhäuser machen deutlich, dass es um die bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung der Patientinnen und Patienten gehen muss. Darüber hinaus muss dringend auch die Reform der Notfallversorgung angegangen werden.

Es ist unerlässlich, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen am Reformprozess zu beteiligen. Die Krankenkassen stehen unverändert bereit, als Partner der Politik an einer sachgerechten Reform zu Gunsten einer effizienten, hochwertigen und auch bezahlbaren Versorgung der Patientinnen und Patienten mitzuwirken. Die Krankenhausversorgung muss qualitätsorientiert und entsprechend des Bevölkerungsbedarfs ausgestaltet werden. Nur so wird es gelingen, die stationäre Versorgung auf Dauer mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften auszustatten und zugleich bezahlbar zu halten.

Quelle: GKV-Spitzenverband KdöR


Gesundheitsversorgung nachhaltig und klimaneutral weiterentwickeln

Unser stellvertretender Vorsitzender der HEK IG Jürgen Schuder ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates des GKV Spitzenverbandes. In dieser Funktion hat Jürgen Schuder am Grundsatzpapier „Nachhaltige und klimaneutrale Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung“ mitgewirkt , das vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes beschlossen wurde.

Um das Gesundheitswesen und die Pflege bis spätestens 2045 klimaresilient, klimaneutral und nachhaltig aufzustellen, setzen sich der GKV-Spitzenverband und die Kranken- und Pflegekassen dafür ein, den klimagerechten und nachhaltigen Umbau gemeinsam mit den im Klimapakt Gesundheit zusammengeschlossenen Akteuren auf Basis konkreter und verbindlicher Ziele voranzutreiben. Bund und Länder müssen ihrer Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung ebenfalls nachkommen.

„Klimaschutz ist auch Gesundheitsschutz“, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter. „Es liegt im ureigenen Interesse der Versichertengemeinschaft, die Versorgung ökologisch nachhaltig zu gestalten und den CO2-Fußabdruck des Gesundheitswesens zu minimieren. Der Klimawandel gibt zudem erneut Anlass, den Wert der Prävention zu betonen: Klimafreundliche Ernährung und Mobilität sind oft auch der eigenen Gesundheit zuträglich und können die ressourcenintensive Versorgung entlasten.“

Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Vertreterin der Arbeitgebenden, betont: „Für ein nachhaltiges und klimaneutrales Gesundheits- und Pflegewesen sind der Abbau von Über- und Fehlversorgung, der Ausbau der Digitalisierung und der verantwortungsvolle Umgang mit Arzneimitteln unabdingbar. Der Klimawandel betrifft uns alle, aber einige Gruppen besonders. Für uns ist entscheidend, dass bei der Prävention und Behandlung klimabedingter Gesundheitsrisiken die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Versicherter berücksichtigt werden.“

Den Wandel gemeinsam gestalten

Der Klimawandel ist weltweit eine der größten Gesundheitsbedrohungen für die Menschheit. Auch in Deutschland sind dessen Auswirkungen spürbar: Starkwetterereignisse wie Stürme, Starkregen und Hitzewellen, zunehmende Prävalenz von Allergien und die Ausbreitung von zum Teil neuen Infektionskrankheiten stellen Herausforderungen für Prävention, Behandlung und Pflege dar. Gleichzeitig trägt der Gesundheitssektor beträchtlich zur Emission von Treibhausgasen bei, die den Klimawandel verursachen.

„Wir brauchen“, so die Forderung von Wagenmann und Klemens, „einen gemeinsamen Fahrplan für ein klimaneutrales Gesundheits- und Pflegewesen bis spätestens 2045. Wir als soziale Selbstverwaltung sind uns unserer Verantwortung bewusst und stellen uns dieser beispiellosen Herausforderung. Dieser Wandel ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Alle Akteure des Gesundheits- und Pflegewesens sowie Bund und Länder müssen ihren Beitrag zu Klimaanpassung, Klimaneutralität und ökologischer Nachhaltigkeit leisten.“

Das Grundsatzpapier „Nachhaltige und klimaneutrale Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung“ finden Sie dort:

20240320_Grundsatzpapier_Klima_und_Nachhaltigkeit.pdf (gkv-spitzenverband.de)

Sie möchten mehr über die Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung erfahren? Die kompakten filmischen Berichte zu den letzten Verwaltungsratssitzungen sowie der Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie auf dessen YouTube-Kanal:

https://www.youtube.com/@GKV-SV

Quelle: GKV-Spitzenverband KdöR


Sozialen Zusammenhalt stärken und Haltung zeigen! 

Unser stellvertretender Vorsitzender der HEK IG Jürgen Schuder ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates des GKV Spitzenverbandes. In dieser Funktion hat Jürgen Schuder auf der Sitzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes am 20.3.2024 an nachstehender Erklärung mitgewirkt.

Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes vom 20.03.2024

Die gesetzlichen Krankenkassen versichern über 73 Millionen Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung. Unsere Mitarbeitenden in den Kranken- und Pflegekassen und auch die Menschen, die die gesundheitliche Versorgung in diesem Land leisten – Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, Apothekerinnen und Apotheker sowie die zahlreichen anderen Fachberufe im Gesundheitswesen – sind ebenso vielfältig. Diese Vielfalt ist ein Spiegel unserer Gesellschaft, eine Stärke unseres Gesundheitswesens und eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gesundheitsversorgung.

Demokratie, Freiheit und Sozialstaatlichkeit sind die Grundpfeiler unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht zusammen mit den anderen selbstverwalteten Zweigen der Sozialversicherung in Deutschland für die Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips und trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sozialen Frieden bei. Dies ist nur in einem demokratischen, von Vielfalt geprägten System möglich.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist den Werten und Prinzipien des Sozialstaates in besonderer Weise verpflichtet und tritt mit Nachdruck für sie ein: Die soziale Selbstverwaltung mit ihren ehren- und hauptamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten steht für die Verwirklichung von Mitbestimmung in der gesetzlichen Krankenversicherung und bedeutet gelebte Demokratie.

Jetzt ist die Zeit, Demokratie, Freiheit, Rechts- und Sozialstaat zu verteidigen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und gegen Hass und Hetze, gegen Rassismus und Diskriminierung klar Haltung zu zeigen. Für die Werte unseres Grundgesetzes stehen wir gemeinsam und vehement ein.

Sie möchten mehr über die Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung erfahren? Kurzfilme zu den letzten Verwaltungsratssitzungen sowie der Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie auf dessen YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@GKV-SV 

Quelle: GKV-Spitzenverband KdöR


Erwarteter Anstieg pflegebedürftiger Personen wirft Licht auf die Leistungen der pflegenden Angehörigen – Rentenansprüche dieser Personen sind zu beachten

Hamburg, 31. März 2023 (hrh). Das Statistische Bundesamt ermittelt dem Ergebnis der für Deutschlandgeltenden Pflegevorausberechnung nach, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen von derzeit ca. 5,0 Mio.Menschen auf rd. 6,8 Mio. Personen im Jahr 2055 ansteigen wird. Dies entspricht einem Anstieg von knapp 37%. Als Grund für diesen Anstieg wird die zunehmende Lebenserwartung genannt. „Die Pflege dieser vielen hilfsbedürftigen Menschen wird gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit von den Familienangehörigen durchgeführt. Damit verblieben zwar die zu pflegenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, aber diese Laienpflege fordert erhebliche, persönliche Anstrengungen ab, die nicht zuletzt auch auf ein Zurückstecken im Beruf hinauslaufen.“, erkennt Erich Balser, der Vorstandsvorsitzende der AGuM, die enormen Leistungen der Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner, Geschwister und/oder Kinder an.

Die soziale Pflegeversicherung sieht für solche Fälle ergänzenden Leistungen vor. So werden unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge auf das Rentenkonto der Person, die die Pflege übernimmt, eingezahlt. Folgende Bedingungen sind dabei jedoch zu beachten. So muss die pflegebedürftige Person tatsächlich im häuslichen Umfeld gepflegt werden, ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, im europäischen Wirtschaftsraum (inkl. der Schweiz) haben und Leistungen von der sozialen (also der gesetzlichen) oder aber einer privaten Pflegeversicherung zugesprochen bekommen haben. Zudem muss vom Medizinischen Dienst der zu pflegenden Person mindestens der Pflegegrad 2 zugesprochen worden sein und die Pflege muss an mind. 10 Stunden (verteilt auf wenigstens 2 Tage pro Woche) ausgeübt werden. Sollte sich Angehörige die Pflege teilen, so muss ein Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Die Person, die die Pflege übernimmt, darf zudem nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. „Das klingt erst einmal nicht gerade unkompliziert, aber die Pflegekassen achten bei der Bearbeitung der Pflegeanträge auf solche Fallkonstellationen und stoßen die entsprechenden Maßnahmen an.“, kann Prof. Dr. Hans-R. Hartweg betroffene Angehörige direkt beruhigen.

Dass die gewaltigen Leistungen der pflegenden Angehörigen mit Einzahlungen auf die Rentenkonten kombiniert werden, gehört zum Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung. Ein höherer Rentenbonus für pflegende Angehörige ist das dahinterstehende sozialpolitische Ziel. Erich Balser dazu: „Es gilt, die für viele kaum sichtbaren Leistungen der Ehepartnerinnen/Ehepartner, der Geschwister bzw. der Kinder anzuerkennen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie zu diesen Angehörigen gehören oder aber ob sich die Voraussetzungen für die Zahlung der Rentenbeiträge im Zeitverlauf verändert haben, so nehmen Sie doch direkt mit den Pflegekassen ihrer Ersatzkasse Kontakt auf, um ggf. eine Überprüfung solcher Sachverhalte anzustoßen.“

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Was ist die eAU?

Die eAU hat am 01.10.2021 den sogenannten „gelben Schein“, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, teils abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten keine Papierbescheinigung mehr für die Krankenkasse ausgehändigt und müssen die Arbeitsunfähigkeit auch selbst nicht mehr bei der Krankenkasse melden. Diese Meldung übernimmt stattdessen der Arzt in elektronischer Form.

Ab dem 01.01.2023 erhalten gesetzlich Versicherte auch keine Papierbescheinigung mehr für den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber rufen stattdessen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab.

Die Versicherten erhalten daher nur noch eine Papierbescheinigung für sich selbst.

Wie läuft das Verfahren ab?

Was gibt es zu beachten?

Der Versicherte ist weiterhin verpflichtet, sich bei seinem Arbeitgeber rechtzeitig krankzumelden.

Die Teilnahme an dem eAU-Verfahren ist für alle Arbeitgeber ab dem 01.01.2023 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten digital bei den Krankenkassen abrufen.

Welche Vorteile bietet das Verfahren?

  • Abbau von Bürokratie
  • Weniger Aufwand für die Versicherten
  • Geringerer Verwaltungsaufwand
  • Bearbeitung ohne Medienbrüche
  • Die Übertragung der Daten erfolgt sicher, schnell und lückenlos

Wie bewertet die HEK das Verfahren?

Wir sehen das Verfahren sehr positiv. Aufgrund der elektronischen Übermittlung durch den Arzt, liegen uns die Daten deutlich schneller vor. Es kann außerdem zu keiner verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit mehr kommen, was grundsätzlich eine schnelle und lückenlose Krankengeldzahlung gewährleistet.

Darüber hinaus erspart dieses Verfahren dem Versicherten und uns einen manuellen Aufwand.


HEK hält in 2023 Beitragssatz stabil

Hamburg, den 15.12.2022. Mit der Feststellung des Haushaltsplanes 2023 hat der HEK-Verwaltungsrat heute die Entscheidung getroffen den Zusatzbeitragssatz in 2023 unverändert bei 1,3 % zu belassen.

„Wir sind froh, dass wir zumindest unseren Versicherten eine zusätzliche finanzielle Belastung in 2023 ersparen können. Trotz der vom Gesetzgeber im Oktober beschlossenen 2. Vermögensabgabe der Kassen (nach 2021 jetzt in 2023) an den Gesundheitsfonds kann die HEK die deutlich steigenden Leistungsaufwendungen ohne Anhebung des Zusatzbeitrages finanzieren, so Jürgen Schuder, Vorsitzender des HEK-Verwaltungsrates. Hierfür setzt die HEK gezielt ihre Rücklagen ein.“

„Das entbindet den Gesetzgeber aber nicht davon im ersten Halbjahr 2023 endlich eine stabile Grundlage für eine verlässliche und finanzierbare Gesundheitsversorgung ab 2024 auf den Weg zu bringen. Leistungserbringer, Patienten, Beitragszahler und Krankenkassen brauchen hier die nötige Gewissheit und Planungssicherheit, zu welchen Bedingungen eine innovative und allen Menschen zugängliche medizinische Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann.“, so Jürgen Schuder weiter.

Quelle: Pressemitteilung HEK-Verwaltungsrat


E-Rezept jetzt bundesweit einlösbar – Vorteile für die Versicherten liegen auf der Hand

Hamburg, 28. Oktober 2022 (hrh). Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen spürbaren Schub verliehen. Neben der Videosprechstunde stellt besonders die elektronische Arzneimittelverordnung, kurz E-Rezept, die nun bundesweit nutzbar ist, einen wichtigen Schritt in eine digitalere Zukunft dar.

Seit dem 1. September 2022 sollten Arzt- und Zahnarztpraxen und Krankenhäuser Arzneimitteln via E-Rezept verordnen. Nun sind auch die Apotheken in der Lage, E-Rezepte im gesamten Bundesgebiet einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Doch leider hakt die Umsetzung. Erich Balser mahnt in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der AGuM:

„Das E-Rezept muss für die Versicherten deutschlandweit rascher umgesetzt werden. Für die Versicherten stellt es einen Riesenvorteil dar, nicht mehr in allen Fällen wegen eines Rezepts in die Arztpraxis gehen zu müssen, und Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl auf elektronischem Wege einlösen zu können.“

„Das E-Rezept soll erst der digitale Anfang im Verordnungsbereich sein. Zukünftig sollen auch Leistungen, wie bspw. der Heil- und Hilfsmittelversorgung oder der häuslichen Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden können. Um die Vorteile der Digitalisierung für die Versicherten im Gesundheitswesen erlebbar zu machen, müssen wir diesen Weg nun zügig weitergehen“, sagt Balser weiter.

Quelle: AGUM – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Neuregelungen zum Infektionsschutzgesetz –

Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen in Sorge wegen zukünftiger finanzieller Lasten rund um Long-Covid

Hamburg, 04.10.2022 (hrh). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) modifizierten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), um dem zum Herbst hin erwarteten, saisonalen Anstieg der Infektionszahlen entschieden entgegenzutreten. Das Gesundheitssystem einerseits und sonstige kritische Infrastruktur andererseits gilt es, zu schützen.

Zu den Neuregelungen, die auch als „Corona-Herbststrategie“ bezeichnet werden, gehören u. a. eine mit neuen Impfstoffen ausgestattete Impfkampagne, ein tagesaktuelles Pandemieradar, verzahnte Test- und Behandlungskonzepte sowie besondere Schutzkonzepte. Die neue Formel soll „3V“ lauten, worunter „Vorbereitet sein“, „Verhältnismäßigkeit wahren“ und „vulnerable Personen schützen“ verstanden wird. Auch Erich Balser nimmt als Vorstandsvorsitzender der AGuM die Pandemie und ihre Folgen sehr ernst. „Es geht in Deutschland darum, den Widerstreit zwischen pandemischer Gefahrenabwehr und möglicherweise einsetzender Freiheitseinschränkungen in einem gesellschaftlichen Konsens aufzulösen. Es wird darum gehen, Maßnahmen umzusetzen, die gesellschaftlich erträglich und medizinisch wirksam sind. Masken leisten dabei wertvolle Dienste.“

Die Bundesländer werden zukünftig entscheiden, ob sie eine Maskenpflicht in Innenräumen aussprechen. Ggf. soll eine Maskenpflicht auch für Außenveranstaltungen gelten. Zudem kann es bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu Zugangsbegrenzungen kommen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr sollen eine Maskenpflicht umgesetzt werden. In besonderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann es darüber hinaus zur Anordnung einer Maskenpflicht aber auch zu Ausnahmen für getestete, zeitnahgeimpfte oder aber zeitnahgenesene Personen kommen. Eine pauschale Maskenpflicht an Schulen gilt, als nicht gerechtfertigt. Erneute Schulschließungen sollen unbedingt vermieden werden. Nachdem das IfSG vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist Hans-R. Hartweg optimistisch. „Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der vulnerablen Personengruppen vor den pandemischen Gefahren kann durch die Neuregelungen erreicht werden. Wir werden jedoch über den Herbst und auch über den Jahreswechsel hinaus lernen müssen, nicht zuletzt mit großer Eigenverantwortung gegen Covid19 vorzugehen.“

Noch mehr in den Fokus der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die immer absehbarer werdenden Spätfolgen der Covid19-Pandemie genommen werden. Zu den als ‚Long Covid‘ oder ‚Post Covid‘ bezeichneten, langfristigen Symptome, die über die Akutbehandlung von meist 4 Wochen hinaus bestehen können, können schwerwiegende Lungenschäden, Atemnot, Entzündungsreaktionen und Veränderungen an Organen, Fatigue, Bewusstseinsveränderungen und neurologischen Störungen gehören. „Diese Effekte haben das Potenzial, zukünftig nicht nur die Seite der Leistungsausgaben, sondern auch die der Einnahmen zu beeinflussen“, gibt Erich Balser zu Bedenken. „Hier werden nicht nur solidarische Anstrengungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch die der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig sein, um das Beitragsgefüge stabil zu halten.“ Pflegende und betreuende Berufsgruppen können bei einer Anerkennung von ‚Long Covid‘ oder ‚Post Covid‘ als Berufskrankheit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen.

Quelle: AGUM Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.


Eckpunkte für ein Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen
Maßnahmen unausgewogen!

Zu den am 28.06.2022 vorgestellten Eckpunkten eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat der Vorstand der HEK-IG eine klare Meinung:

Einseitige Belastung der Beitragszahler:innen ist keine nachhaltige Lösung für Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)!

Es ist zwar gut, dass nun endlich Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums für ein GKV-Finanzierungsgesetz vorliegen.

Sie enthalten eine Reihe von Maßnahmen, die das Ziel haben, die zu erwartende Finanzierungslücke 2023 in Höhe von mindestens 17 Milliarden Euro zu schließen.

Allerdings sind die Maßnahmen nicht nachhaltig und unausgewogen.

Die fehlenden 17 Mrd. Euro werden zum weitaus größten Teil durch die Beitragszahler:innen und aus einmalig umsetzbaren Maßnahmen finanziert.

Der Staat greift erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu. Dieses Geld kann man nur einmal ausgeben. Eine nachhaltige Finanzierung sieht anders aus.

Bisher unberücksichtigt ist ein kostendeckender Beitrag für die Versicherung von ALG-II-Empfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es handelt sich immerhin um eine Größenordnung von geschätzt 10 Milliarden Euro.

Auch fehlt die wiederholt geforderte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen.


vdek-Verdienstmedaille in Gold für Horst Wittrin

Über viele Jahre hat sich Horst Wittrin, unser ehemaliger Vorsitzender der HEK IG, des HEK-Verwaltungsrates und langjähriger Vertreter im vdek-Gesamtvorstand, engagiert für die Belange der Ersatzkassenversicherten eingesetzt.

Für seinen großen Einsatz hat Horst Wittrin (links im Bild) nun die vdek-Verdienstmedaille in Gold erhalten.
Die Auszeichnung wurde im Rahmen der Sitzung des HEK-Verwaltungsrates am 31.03.22 stellvertretend für den vdek durch Klaus Wonneberger (rechts im Bild) , Mitglied im vdek-Gesamtvorstand und HEK-Verwaltungsrat überreicht. Die Laudatio hielt Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, pandemiebedingt live per Videoschaltung.
Wir gratulieren Horst Wittrin herzlich und freuen uns mit ihm über diese verdiente Anerkennung.


Unsere HEK IG beteiligt sich aktiv am sozialpolitischen Geschehen

Quelle: https://www.soziale-selbstverwaltung.de


Statement der HEK Interessengemeinschaft zum Koalitionsvertrag

Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Koalitionsparteien nehmen sich darin auch der Themen Gesundheit und Pflege an. Neben Reformen in der Krankenhaus- und Notfallversorgung planen sie solche in der medizinischen Versorgung strukturschwacher Regionen sowie in der Pflege. Wir als HEK Interessengemeinschaft begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag wesentliche Probleme des Gesundheitswesens anspricht und Reformen in Aussicht stellt. Allerdings hätte sich die HEK Interessengemeinschaft verbindlichere Aussagen der Koalition bezüglich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung gewünscht. Mit dem Bekenntnis zur nachhaltigen Finanzierung der GKV und vagen Beschreibungen von Maßnahmen wird es nicht gelingen, das Gesundheitswesen für die nächsten vier Jahre zu stabilisieren. Dies gilt auch für die Pflege. Die HEK IG fordert daher ein nachhaltiges Finanzierungskonzept!


Digitaler Service für die Versicherten

Was wir tun
Drei Fragen an Jürgen Schuder

„Den Alltag erleichtern – dafür setzen wir uns ein“

Die Digitalisierung des gesamten Lebens bietet gerade im Gesundheitswesen große Chancen. Was die Krankenkassen unternehmen, welche Probleme es gibt und wie auch auf die digital weniger geübten Versicherten Rücksicht genommen wird, erläutert Jürgen Schuder, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der HEK.

Herr Schuder, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und speziell bei den Krankenkassen

Lassen Sie mich bei uns im Hause beginnen. Mit gut einer halben Million Versicherten sind wir zwar nur eine mittelständische Kasse, aber wir haben trotzdem eine eigene App entwickelt und mit ihr gute Erfahrungen gesammelt. Per „Smarthealth“ können unsere Versicherten sehr schnell und unbürokratisch mit der Kasse kommunizieren. Ob es nun um eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, eine Abfrage zur Familienversicherung oder irgendeine Rechnung geht – man muss sie nur einscannen. Genauso einfach ist es, seine eigenen Daten einzusehen, die bei der Kasse gespeichert sind: Medikamente, die man verschrieben bekommen hat, Krankschreibungen, Arztbesuche. Die App ist sehr leicht zu bedienen, und wenn man sie einmal ausprobiert hat, wird es ganz schnell selbsterklärend. Apps wie diese können uns den Alltag sehr erleichtern, und genau darum geht es uns als ehrenamtliche Selbstverwalter: Wir wollen, dass unsere Versicherten aus der Digitalisierung den größtmöglichen Nutzen ziehen. Dafür setzen wir uns ein.

Und wo liegen aktuell die Probleme bei der Digitalisierung?

Gegenwärtig vor allem bei der Infrastruktur für die Nutzung der elektronischen Patientenakte. Es gibt ja tatsächlich noch Arztpraxen, wo man mit einem Faxgerät kommuniziert. Ich weiß, es ist keine kleine Aufgabe, tatsächlich alle Ärzte in Deutschland, alle Apotheken und andere Leistungserbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten an das System anzuschließen. Aber es ist zwingend notwendig. Als Krankenkassen leisten wir unseren Teil, damit es vorangeht. Trotzdem „klemmt es“ manchmal noch. Wenn Sie heute zum Beispiel Ihr Arzt mit Ihrem kaputten Knie zum Radiologen schickt, gibt der Ihnen Ihr Röntgenbild längst nicht mehr wie früher als Folie, sondern als CD in die Hand. Beim Orthopäden kann es Ihnen dann aber passieren, dass er Ihnen sagt: Das kann ich nicht lesen. Dabei könnte es so einfach sein: Der Radiologe speichert Ihr Röntgenbild auf Ihre Gesundheitscard, und sobald Sie wieder bei Ihrem behandelnden Arzt sind, geben Sie ihm einen Code, so dass er exakt diese Daten abrufen kann. So soll es laufen, und so muss es laufen. Aber der Ausbau der Infrastruktur dafür auf Seiten der Leistungserbringer wird noch einige Jahre brauchen, befürchte ich.

Es gibt auch eine ganze Reihe von Menschen – und nicht nur Ältere –, die mit dem Tempo der digitalen Neuerungen nicht mithalten können. Wie kümmern Sie sich als Selbstverwalter um diesen Teil der Versicherten?

Wir achten darauf, dass auch sie genauso gut versorgt werden wie bisher – oder besser. Ich habe volles Verständnis dafür, dass die jetzige Generation 80 plus sich schwertut, wenn man ihr sagt: Pflegt mal hier eure Patientendaten, und hier könnt ihr euch aus dem Internet etwas herunterladen. Auch ich werde älter, und auch ich frage mich, wie ich in 20 Jahren mit der Technik klarkommen werde, die dann zur Verfügung stehen wird. Heute und auf absehbare Zeit muss es auf jeden Fall dabei bleiben, dass jeder, der seine Unterlagen in Papierform haben möchte, auch in Papierform bedient wird. Ansonsten würden wir einen ganzen Personenkreis ausschließen, und das darf nicht sein. Unsere oberste Priorität als Selbstverwalter lautet: Alles, was die Kasse macht, muss sie zum Wohl ihrer Versicherten machen. Das schließt ein, dass auch ein Mensch mit 95 Jahren noch alle seine Dokumente einsehen kann – ganz egal, ob er mit den neuesten Computerprogrammen vertraut ist oder nicht.

Quelle: https://www.soziale-selbstverwaltung.de


AGUM Pressedienst 2021 02

Information zur Sozialpolitik

AGuM: Das Ehrenamt in der neuen Legislaturperiode stärken

Tag des Ehrenamts: Ehrenamtliche Versichertenvertreter appellieren an die Politik

Nicht nur die Corona-Pandemie und ihre Folgen machen die Gesundheits- und Sozialpolitik zu zentralen Aufgaben der neuen Regierung. „Dabei müssen die Menschen im Mittelpunkt stehen. Das gelingt nur gemeinsam mit den ehrenamtlichen Versichertenvertretern in der Sozialversicherung“, erklärt die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) anlässlich des Tags des Ehrenamts.

Die der AGuM angehörenden Mitgliedergemeinschaften sind in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen (vdek), des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vertreten. Sie setzen sich dort für die Interessen der Ersatzkassenversicherten ein. Die AGuM appelliert an die Politik, die Stimme der Versicherten in der 20. Legislaturperiode stärker einzubeziehen. Dazu gehört auch eine Trendwende im Verhältnis zwischen Politik und Selbstverwaltung.

„In Sachen Gesundheits- und Sozialpolitik steht die Politik vor vielen Aufgaben. Die gewählten, ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind dabei eine wichtige Instanz, um praxisnahe Lösungen im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Wir erwarten von der Politik eine konstruktive Zusammenarbeit. Weitere Einschränkungen der Handlungsspielräume der gewählten Vertreter der Versicherten wie in der Vergangenheit darf es nicht geben“, erklärt Erich Balser, Vorsitzender des Vorstandes der AGuM zum Tag des Ehrenamts.

Quelle: AGUM Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.



AGUM Pressedienst 2021 01

Information zur Sozialpolitik

Pflege muss auf der politischen Agenda bleiben

Der Deutsche Pflegetag 2021 hat deutlich gemacht, dass Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und beruflich Pflegende weiter gestärkt werden müssen. Deshalb appelliert die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM) an die Politik, dass die Pflege auch in der neuen Legislaturperiode auf der politischen Agenda stehen muss.

Einer Stärkung bedürfen sowohl die professionell Pflegenden als auch die pflegenden Angehörigen. „Durch eine bessere Bezahlung und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte ist der Pflegeberuf attraktiver zu machen“, sagt Erich Balser, Vorsitzender des Vorstandes der AGuM. „Nur so können wir mehr Menschen für die Pflege gewinnen und die professionelle Pflege für die Zukunft sichern.“ Gleichzeitig müssten pflegende Angehörige mehr unterstützt und stärker entlastet werden – dies sowohl mit Leistungen aus der Pflegeversicherung als auch mit staatlichen Leistungen, so Balser. „Ebenso gilt es, die Chancen der Digitalisierung der Pflege konsequent zu nutzen, um Pflegende zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst seit Jahren und wird weiter zunehmen. Damit steigt auch der Bedarf an Pflege und Pflegekräften. Zugleich steigen die Belastungen für die professionell Pflegenden und pflegende Angehörige geraten physisch und psychisch an ihre Grenzen.

Mehr als 4 Millionen Menschen in Deutschland sind wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten pflegebedürftig und damit auf dauerhafte Hilfe angewiesen. 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, davon 2,1 Millionen ohne einen Pflegedienst allein durch Angehörige. Etwa 820.000 Pflegebedürftige werden vollstationär in Pflegeheimen versorgt.

Quelle: AGUM Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.