Selbstverwaltung

Jürgen Schuder HEK IG

Jürgen Schuder
Vorsitzender des HEK Verwaltungsrates und Stellvertretender Vorsitzender der HEK IG

„…….Rund 90 % der Bundesbürger profitieren von der Sozialversicherung in Form der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Auch hier ist die Selbstverwaltung als ein demokratisches Element maßgeblich vertreten. Sie sorgt für den notwendigen Ausgleich zwischen ausschließlich politischen Interessen und den Interessen der Versicherten und auch der Arbeitgeber, die über die Selbstverwaltung repräsentiert werden. Die Selbstverwaltungsorgane in der deutschen Sozialversicherung werden in Sozialwahlen ermittelt.“

Selbstverwaltung – Ein demokratisches Modell 

Selbstverwaltungen ermöglichen den Bürgern, sich unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben zu beteiligen und damit Verantwortung zu übernehmen. Damit bildet die Selbstverwaltung einen elementaren Baustein einer lebenden Demokratie und bietet den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mitgestaltung.

Grundgedanke der Selbstverwaltung als mittelbare Staatsverwaltung war und ist, dass der Staat den Institutionen der Selbstverwaltungen Aufgaben übertragen hat, die sie im Rahmen der Gesetzgebungshoheit des Staates zu erfüllen haben. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Erhalt des sozialen Friedens in der Bundesrepublik eng mit der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung verbunden ist. 

Das Modell ist simpel! Denn bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie die Sozialversicherung, hat der Staat an die Selbstverwaltung übertragen. Ein Modell, das sich seit über 125 Jahren bewährt hat und welches sich in vielen Bereichen unseres modernen sowie demokratischen Sozialstaates wiederfindet. Eine selbstverwaltete Sozialversicherung hat den Vorteil, dass sie schneller, flexibler und basisorientierter als der Staat wirken kann.

Selbstverwaltung – Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen

*Im Verwaltungsrat der HEK engagieren sich keine Arbeitgebervertreter

In der Selbstverwaltung entscheiden die Betroffenen, meist Versicherte und Arbeitgeber *, durch ihre gewählten Vertreter im Verwaltungsrat über wesentliche Belange der Sozialversicherung. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen im direkten Kontakt zur Basis und können so die Probleme sachgerecht und lebensnah lösen. Die Selbstverwaltung ist das tragende Element der Sozialversicherung.

Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet dies: die Versicherten bestimmen den Kurs. Das wichtigste Organ der Selbstverwaltung ist also der Verwaltungsrat. Er wird von den Versicherten und Arbeitgebern gebildet. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden alle sechs Jahre in den sogenannten Sozialwahlen bestimmt. 

Selbstverwaltung – Sozialwahlen

Hier gibt es laut Gesetz zwei Varianten: eine Wahl mit und eine ohne Wahlhandlung, die sogenanntes Friedenswahl. Bei den  meisten Sozialversicherungsträgern erfolgen Friedenswahlen. Dabei werden auf den Vorschlagslisten nicht mehr Kandidaten aufgestellt, als Mitglieder zu wählen sind. Wahlen mit Wahlhandlung, so genannte Urwahlen, werden bei der Deutschen Rentenversicherung, verschiedenen Betriebskrankenkassen und den meisten Ersatzkassen durchgeführt. Diese Sozialwahlen finden alle 6 Jahre statt. Die letzten Sozialversicherungswahlen waren 2017, die nächsten finden im Jahr 2023 statt.